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In folgenden
Situationen wird die Prüfung verweigert:
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Der Hundeführer
kommt alkoholisiert zur Prüfung.
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Der
Hundeführer verhält sich dem Hund gegenüber aggressiv, schlägt ihn oder wendet andere,
massive Gewalt an.
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Der
Hundeführer verhaltet sich Fremden gegenüber rücksichtslos, beschimpf diese oder verhält
sich anderweitig negativ.
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Der Hund
verhält sich übermässig aggressiv und/oder stellt für die Öffentlichkeit
oder das Prüfungsumfeld eine Gefahr dar.
Der Prüfungsexperte entscheidet, ob die
Prüfung stattfindet, weitergeführt wird, oder aber aus Sicherheitsgründen
sofort abgebrochen wird.
Aggressive Hunde werden gemäss Weisung der
kantonalen Behörde schriftlich gemeldet.
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